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Pressemitteilung zur geplanten Neuordnung der Schulbehörden

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Pressemitteilung der GGG zur geplanten „Neuordnung des Geschäftsbereichs des Niedersächsischen Kultusministeriums – Mehr Service für Schulen, weniger Reibungsverluste in der Schule

Die GGG begrüßt Abbau von Bürokratie grundsätzlich. Wenn de Schulbehörden wirklich von einem „Drei-Ebenen-System“ auf ein „Zwei-Ebenen-System“ umgestellt werden sollten, wären dies Schritte in die richtige Richtung, um Schulen effektiver zu unterstützen.

Wenn Planungs- und Entscheidungsprozesse verschlankt und effektiver gestaltet werden, kann dies auch den Schulen vor Ort nutzen. Dieser Nutzen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen ist für die GGG die Messlatte für die geplanten Maßnahmen.

Hierzu gehört jedoch auch eine Gleichheit in allen Regionen des Landes.

Die GGG appelliert an den Kultusminister bei der anstehenden Neustrukturierung der Steuerung der Schulbehörde(n) den Aspekt der gleichen Qualität von Service und Aufsicht im ganzen Bundesland im Blick zu behalten. Es darf nicht in die Befugnisse von regionalen Ämtern gestellt werden, wie die Qualität der Bildung vor Ort gewährleistet wird. Die Umsetzung der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben muss in zentralen Fragen nach landesweit gleichen, transparenten und überprüfbaren Standards erfolgen. Wie z.B. Schulformen und einzelne Schulen mit Unterricht versorgt werden, kann nicht in die Entscheidungshoheit von regionalen Landesämtern fallen.

Das Ziel, den Service für Schulen zu verbessern, klingt gut. Wir sollten jedoch dabei nicht übersehen, dass die Unterstützung für die Schulen vor Ort bereits jetzt in der Regel deutlich spürbar ist. Dezernenten und Dezernentinnen sowie schulfachliches Personal leisten viel, um Schulen mit Stellen zu versorgen, um zu beraten und Bestenauslese bei der Besetzung von Funktionsämtern zu sichern. Serviceprobleme entstehen nach unserer Erfahrung eher durch die Maßnahmen, die zentral beschlossen wurden und die vor Ort umzusetzen sind. Als Beispiel sei hier die geplante landesweite Abrechnung aller Dienstreisen in P-Travel genannt. Deshalb wären nach unserer Überzeugung nicht allein Strukturen sondern auch Prozesse und deren Vorgaben zu überprüfen.

Aus Sicht der Gesamtschulen hat die oberste Behörde auch die personelle und fachliche Ausstattung der Regionalbehörden mit großer Verantwortung zu steuern. Wir stellen fest, dass die geforderte und zugesagte Anzahl von schulfachlichen Dezernenten mit beruflichen Gesamtschulhintergrund gemessen an der Anzahl und Größe der Gesamtschulen nach wie vor viel zu gering ist. In Leitungsfunktionen befindet sich niemand aus diesem Personenkreis.

Immer wieder einmal wird in Gesprächen rund um die „Organisation Schulbehörde“ die Trennung von Beratung und Aufsicht gefordert. Solchen Ansätzen wollen wir ganz klar entgegensetzen:

  • Eigenverantwortliche Schulen planen und steuern viele Prozesse in Eigenregie bzw. innerhalb eines durchaus vorhandenen Handlungsspielraums. Das ist gut so. Sie benötigen jedoch auch einen Rahmen und ggfs. ein Korrektiv.
  • Eine Aufsicht ohne genaue fachliche Kenntnisse von Institutionen, schulischen Prozessen und Personen wäre eine schlechte Aufsicht. Sie würde sachfremd agieren.
  • Eine davon getrennte Beratung ohne diese Kenntnisse wäre eine schlechte Beratung. Die unvermeidliche Entstehung von Doppelstrukturen wäre für Schulen nicht hilfreich.
  • Die Vorstellung einer Trennung von „Aufsicht“ und „Beratung“ geht von einem stark hierarchisch geprägten Aufsichtsmodell aus, in dem „Beratung“ nur gelingt, wenn „Aufsicht“ nichts davon weiß.
  • Längst jedoch erfolgt konstruktive Begleitung eigenverantwortlicher Schulen (überwiegend) vor dem Hintergrund eines veränderten Rollenverständnisses der in der Schulbehörde Tätigen. Dieses Verständnis gilt es weiter zu stärken.

Wir appellieren an den Minister, die Arbeitsprozesse der Landesschulbehörden zu prüfen und im Sinne der Schulen Bewährtes beizubehalten. Bei anstehenden Veränderungen ist es wichtig, den Sinn der Veränderungen nicht nur mit der Zielsetzung zu (er) klären, sondern gleichzeitig auch durch Transparenz bei der Offenlegung der Probleme und der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Das wäre für die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte hilfreich und notwendig. Und mit Sicherheit auch für die Mitarbeiter*innen der Landesschulbehörde.

Andreas Meisner

Landesvorsitzender