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Presseerklärung zur Corona-Öffnung von Schulen
- Pressemitteilung
Die Zeiten sind besonders und brauchen auch besondere Vorgehensweisen. Die GGG erkennt in den Schreiben des Ministeriums und in den Erlassen sehr wohl das Bemühen, die besonderen Umstände nicht zum Schaden der Schülerinnen und Schüler werden zu lassen. Dies trifft auf Anerkennung der GGG.
Allerdings sind einige Aspekte nicht konkret zu Ende gedacht und führen trotz der Spielräume zu nicht lösbaren Situationen.
Die GGG bedauert zutiefst, dass die Schülerorientierung einem Denken in Abschlussprüfungen geopfert wird. Die Lebensumstände von Schülerinnen und Schülern in dieser Zeit sind bestimmt von Sorgen und Ungewissheit. Es gibt familiäre Situationen, in denen ein digitales Lernen nicht funktioniert. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, bei denen ein Aufenthalt in der Schule besser ist als in Familien, die unter Druck stehen und wo die Kinder vermutlich eher leiden. Für solche Schülerinnen und Schüler wird durch die Regelung nicht versucht, den Schaden gering zu halten, sie werden eher noch unter Druck gesetzt, in diesen Situationen auch noch Prüfungen vorzunehmen. Daher wäre ein verantwortlich gestaffelter Wiedereinstieg – organisiert durch die eigenverantwortliche Schule -, die genau solche speziellen familiären Verhältnisse kennt und berücksichtigen kann, und die auch die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten vor Ort in den Blick nimmt, wesentlich sinnvoller gewesen als ein nach Abschlussprüfungen verordneter. An Gesamtschulen, die neben wenigen privaten Schulen als einzige Schulen ein Zentralabitur und Abschlussprüfungen nach Klasse 9 und 10 durchführen müssen, wird es zu nicht lösbaren Problemen durch notwendige Hygienemaßnahmen und/oder Personalknappheit kommen. Da hilft auch nicht das Weglassen einer Fachprüfungsleitung im Abitur. Durch die Risikogruppen ist das Personal bei kleinen Systemen eingeschränkt und in großen Schulen sind bis zu 200 Schüler, in Einzelfällen auch mehr, in Prüfungsjahrgängen, so dass durch die Hygienevorschriften räumliche und personelle Engpässe auftreten werden.
Das Herbeiführen genau dieser Situation ist aus unserer Sicht unverständlich und besonders ärgerlich, zumal auf diese Problematik vor der Terminverschiebung und auch mehrfach nach der Terminbekanntgabe eindrücklich durch die GGG hingewiesen wurde! Wir werden die Schulen auf ihre Remonstrationspflicht hinweisen, dass nicht zu verwirklichende Anweisungen auch nicht durchgeführt werden können.
Wie beschrieben sieht die GGG die übergeordnete Bedeutung von Abschlussprüfungen gegenüber den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler als unangemessen. Ein Wegfall der zentralen Prüfungen in diesen besonderen Zeiten ist mindestens für die Prüfungen im 9. und 10. Jahrgang auch aus organisatorischen Gründen unabdingbar. Berlin hat heute die Prüfungen für den mittleren Abschluss abgesagt!
Wenn es ernst gemeint ist, dass keiner Schülerin und keinem Schüler Nachteile entstehen sollen – wie es in dem Erlass zur Bewertung auch vorgesehen ist: Leistungsbeurteilungen sollen nur zur Verbesserung Einfluss haben – ist es konsequent die Abschlussprüfungen ebenso zu sehen. Unter diesen Belastungen, Unsicherheiten und Sorgen um existenzielle Zukunft kann keine Abschlussprüfung mit vorhergegangenen vergleichbar sein. Wir fordern umgehend verantwortungsvoll zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Meisner (Landesvorsitzender)
Andreas Meisner
GGG Niedersachsen Geschäftsstelle
Kiebitzweg 35
38110 Braunschweig